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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden legt die Weiling GmbH ihren Geschäftsbeziehungen folgende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.

1. Allgemeines

Angebote, Leistungen und Lieferungen von Weiling erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Angebote in Prospekten, Anzeigen und Preislisten über Gewicht, Maße, Füllung und Preis sind freibleibend und werden erst verbindlich, wenn sie im Lieferschein genannt werden oder hier ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu unseren Lasten.

Der Auftraggeber ist an seine schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Weiling die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Ware bei Auslieferung vorbehaltlos angenommen wird. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung oder Lieferbarkeit wird von uns sobald als möglich mitgeteilt.

2. Beanstandungen

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Transportschäden sind sofort vom Auslieferer auf dem Lieferschein zu bestätigen, da andernfalls kein Ersatz geliefert werden kann. Die Versicherungsbedingungen der Spediteure verlangen dies! Andere offensichtliche Mängel der Ware hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen: Reklamationen von Trocken-Artikeln innerhalb von 24 Stunden, Frische-Artikel sind nur am Anlieferungstag bis 15:00 Uhr zu reklamieren. Bei allen Reklamationen sind das MHD und/oder Charge anzugeben.

Gewichtsverluste im Bereich Käse sind durch die Eigenart der Produkte bedingt und halten sich an die zu tolerierenden Grenzen (5 %). Da es sich dabei nicht um einen Mangel der Ware handelt, sind die Abweichungen innerhalb dieser Grenzen nicht reklamationswürdig.

Im Bereich Obst und Gemüse sind Gewichtsabweichungen im Positiven wie im Negativen möglich. Diese sind aufgrund von Fruchtgrößen, Feuchtigkeitsverlusten und Packweise bedingt. Zu- oder Abnahmen im Rahmen von 5 % vom Nettogewicht sind auch hier nicht reklamationswürdig.

Reklamationen im Bereich Tiefkühlkost müssen anstelle einer Warenrücksendung per Bild dokumentiert werden.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, zu übernehmen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insekten- und Käferbefall entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Abweichend hiervon haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das gilt auch, wenn der Käufer wegen Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (das ist eine Pflicht, auf deren Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägt) verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung durch den Käufer werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. In jedem Fall bleibt die Ware solange unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der Kontokorrent- bzw. Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind.

Bei rechtswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Weiling berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.

4. Nutzungsrechte Bilder

Nutzungsrechte an Weiling zur Verfügung gestellten Bildern und anderen grafisch Darstellungen, datenschutzrechtliche Einwilligungen

(1) Weiling erhält in Einzelfällen von seinen Kunden Bildwerke, Lichtbilder und Erzeugnisse, die wie Lichtbilder hergestellt werden (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 72 UrhG) sowie andere grafische Darstellungen – im Folgenden: Bilder), um diese zu Werbezwecken zu nutzen. Soweit der Kunde Weiling entsprechende Bilder zur Verfügung stellt, richten sich die Nutzungsrechte an diesen Bildern nach den Absätzen 2 bis 6.

(2) Der Kunde räumt Weiling räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrechte an den Bildern ein. Eingeräumt sind auch die Rechte an Nutzungsarten, die bei Vertragsschluss unbekannt waren. Weiling ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Nutzungsrechte für einzelne oder alle Nutzungsarten auf Dritte zu übertragen.

(3) Der Kunde versichert, dass er alleiniger Inhaber der Urheberrechte an den Bildern ist und dass er Dritten hieran keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hat.

(4) Soweit Bilder personenbezogene Daten enthalten, versichert der Kunde zudem, dass er die nach der Datenschutzgrundverordnung ggf. erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen vor Überlassung der Bilder an Weiling eingeholt hat bzw. einholen wird.

(5) Wird Weiling von einem Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter nach Abs. 1 oder wegen datenschutzrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit fehlenden Einwilligungen in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, Weiling auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; Weiling ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – irgendwelche Vereinbarung zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellung bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Weiling aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendiger Weise erwachsen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

(6) Weiling nimmt die ihm eingeräumten Nutzungsrechte im eigenen Namen wahr. Dies gilt insbesondere für das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder sowie für das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung der Bilder.

5. Zahlungsbedingungen

SEPA-Firmen-Lastschrift sofort. Bei Erstbelieferung hat der Käufer nachzuweisen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung aufweist. Bei einer Rücklastschrift infolge nicht ausreichender Kontodeckung müssen wir die uns von der Bank berechneten Gebühren und Bearbeitungsgebühren von 7,50 Euro in Rechnung stellen. Wir behalten uns eine nächste Belieferung erst nach Zahlung aller offenen Beträge vor.

6. Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 48653 Coesfeld.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die gesonderten AGBs der Weiling-Akademie ergänzt. Einzusehen auf weiling-akademie.de oder im Seminarprogramm.

Unternehmensmaxime

Unser Ziel ist es, den ökologischen Anbau sowie eine ethisch korrekte Verarbeitung und den dementsprechenden Handel zu entwickeln und zu fördern. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, die Qualität der Produkte und der Handelsbeziehungen stetig zu steigern.

Um dieses zentrale Bestreben nachhaltig und langfristig zu ermöglichen, haben wir folgende verbindliche Vertriebskriterien aufgestellt:

Vertriebsweg

Unsere Kunden sind im Fachhandel positioniert. Sie handeln qualitätsorientiert. Dabei legen sie insbesondere Wert auf die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter, damit eine entsprechende Kundenberatung gesichert ist. Das Angebot unserer Kunden ist an Verbraucher gerichtet.

Weiling beliefert unternehmergeführte/personeneigene oder in öffentlicher/sozialer Hand befindliche Bio-Verkaufsstätten der Naturkost- und Naturwarenbranche, im weiteren Bio-Verkaufsstätten genannt, wie nachfolgend erläutert:

a. Eine Definition dieser Bio-Verkaufsstätten ist im Einzelnen in der Anlage A näher gekennzeichnet und entspricht den Mitglieds-Richtlinien des BNN (Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. Albrechtstraße 22, 10117) Berlin, Stand 5.3.2012.

b. Sollten die Eigentümerstrukturen der Bio-Verkaufsstätte nicht unternehmergeführt/personeneigen oder in öffentlicher/sozialer Hand sein, dann müssen mindestens 80% des Gesamtumsatzes des Unternehmens in Bio-Verkaufsstätten im Sinne der Anlage A erzielt werden.

c. Weitere Bio-Verkaufsstätten, die Weiling beliefert, sind Bio-Abos, Bio-Lieferdienste und Bio-Marktstände soweit sie auch die inhaltlichen Richtlinien des BNN siehe Anlage A erfüllen.

d. Ferner beliefert Weiling Betriebe der Sozial- und Betriebsgastronomie sowie Restaurants, die ein Bio-Angebot zur Verpflegung haben, welches gesetzlich korrekt deklariert ist.

e. Ausgeschlossen sind jedoch Bio-Verkaufsstätten, die auf Preisdiscount, Sonderangebote, Rabattverkäufe oder ähnliches fokussiert sind, Bio-Verkaufsstätten, die durch Franchise-, Lizenz-, Belieferungsverträge oder auf vergleichbarer Weise ein von einem wesentlichen Marktteilnehmer des Lebensmittelhandels zentral entwickeltes Filialkonzept umsetzen, sowie Bio-Verkaufsstätten, die ausschließlich für Mitglieder derselben zugänglich sind.  

Eine Belieferung steht unter dem Vorbehalt, dass durch Weiling eine Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt wird. Dabei wird die Einhaltung der oben genannten Kriterien überprüft.

Ein Weiterverkauf der Weiling-Produkte an Wiederverkäufer ist nur gestattet, wenn diese auch den o.g. Kriterien entsprechen.

Anlage A

Die Einkaufsstätten (=Bio-Verkaufsstätten) der Naturkost- und Naturwarenbranche werden wie folgt beschrieben:

Richtlinien des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren e.V. vom 05.03.2012

Einkaufsstätten der Naturkost- und Naturwarenbranche

- führen ausschließlich ein Bio-Vollsortiment (Lebensmittel zu 95 % aus zertifiziertem biologischen Anbau, nicht gerechnet werden die nicht bio-fähigen Lebensmittel wie Wasser und Salz)

- gewährleisten die Beratung durch Fachkräfte (eine Fachkraft ist, wer nachweislich an Fachkursen und/oder an Herstellerschulungen teilgenommen hat oder seit einigen Jahren erfolgreich ein Naturkostgeschäft führt)

- gewährleisten die Umsetzung der BNN-Orientierungswerte für chemisch synthetische Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel durch den Einkauf bei Lieferanten, die deren Einhaltung systematisch überprüfen oder / und am Monitoring für Obst und Gemüse des BNN teilnehmen

- unterstützen die geplante Umsetzung der BNN-Aromen-Empfehlung

- führen, sofern ein Kosmetiksortiment existiert mindestens zu 95 % echte Naturkosmetik (nach BDIH-Kriterien zertifizierte und nicht zertifizierte Naturkosmetik)

- Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung mit Bio-Lebensmitteln und Einkaufsstätten handwerklicher Verarbeiter mit Bio-Sortiment (bspw. Bio-Bäckereien) werden als Teil der Naturkost- und Naturwarenbranche gesehen.

BNN steht für Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. Albrechtstraße 22, 10117 Berlin